Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht
- Pflichtteilsrecht
- Nachlassplanung zu Lebenszeiten
- Eintritt des Erbfalls
- Alleinerbe/Erbengemeinschaft
- Erbschaftssteuerrecht
- Scheidung
- Unterhalt
- Kindschaftssachen
- Ehewohnung
- Vermögensauseinandersetzung
- Vertragsgestaltung
Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht
- Pflichtteilsrecht
- Nachlassplanung zu Lebenszeiten
- Eintritt des Erbfalls
- Alleinerbe/Erbengemeinschaft
- Erbschaftssteuerrecht
- Scheidung
- Unterhalt
- Kindschaftssachen
- Ehewohnung
- Vermögensauseinandersetzung
- Vertragsgestaltung
Sebastian Böhm - Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf
Unser Rat für Ihren Erbfall
Besitzen Sie größere Vermögenswerte, sollten Sie rechtzeitig darüber nachdenken, Ihren Nachlass mit Bedacht zu planen. Neben dem berühmten Fingerspitzengefühl sind umfassende rechtliche Kenntnisse erforderlich. Wer eine erfolgreiche Nachlassplanung entwickeln möchte, sollte neben dem erbrechtlichen Wissen auch Kenntnisse im Finanzbereich und im Steuerrecht haben.
Die Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm, Leber hat sich neben anderen rechtlichen Gebieten auf das deutsche Erbrecht spezialisiert. Wir bieten eine optimale Beratung, wenn Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten planen möchten.
Nachlassplanung
Welche Regelungen sollen im Fall Ihres Todes gelten? Diese Frage sollten Sie zu Lebzeiten klären. Das Erbrecht sieht hier zwei Möglichkeiten vor. Sie können per Testament oder durch Errichtung eines Erbvertrages verfügen, auf wen Ihre Vermögenswerte im Erbfall übergehen sollen.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber in welchen Fällen, welche Verfügung die bessere Alternative ist. Wir stehen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehegatten errichten möchten.
Eintritt des Erbfalls
Bei Eintritt des Erbfalls wird der Nachlass unmittelbar an den Erben übertragen. Beim Verfassen des Testaments unterstützt unsere Anwaltssozietät Sie dabei, die richtigen Worte zu finden. So werden unklare Willensäußerungen vermieden, die entscheidend dafür sein können, ob die Erben die Erbschaft annehmen oder über eine Ausschlagung nachdenken.
Die Anwälte Prof. Tondorf, Böhm und Leber bieten auch Ihre Hilfe an, wenn der Erbfall eingetreten ist und Sie einen Erbscheinantrag stellen möchten. Sie können sich auch an unser Haus wenden, wenn das Nachlassgericht unberechtigterweise ein Erbscheinentziehungsverfahren gegen Sie in die Wege geleitet hat.
Pflichteilsrecht
Wird ein gesetzlicher Erbe in einem Testament nicht bedacht, steht ihm ein Pflichtteil zu. Zu den gesetzlichen Erben rechnen die nächsten Verwandten und der überlebende Ehegatte. Glauben Sie, dass Sie in einem Testament übergangen wurden, setzten wir uns für Ihr Pflichtteilsrechtanspruch ein.
Sind Sie als Vererber überzeugt, dass es zu einem Pflichtteilsstreit kommt, ist unsere Anwaltssozietät der beste Ansprechpartner, um die Möglichkeiten eines Pflichtteilsverzichts auszuloten.
Erbengemeinschaft
Werden in einem Testament mehrere Erben bedacht, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Dieser obliegt die Pflicht, sich über den Nachlass auseinanderzusetzen. Solange dies noch nicht geschehen ist, muss die Erbengemeinschaft verwaltet werden.
Wir klären Sie über alle Fragen der Auseinandersetzung auf. Darüber hinaus können Sie die Verwaltung der Erbengemeinschaft in unsere erfahrenen Hände legen.
Aufhebungsvertrag abschließen
Sprechen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits im Vorfeld einer Kündigung über eine mögliche Beendigung, ist auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein mögliches Thema. Auch in einem solchen Fall kann man Regelungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen.
In all diesen Fragestellungen stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit meiner jahrelangen Erfahrung gerne zur Verfügung. Da jeder Lebenssachverhalt einzigartig ist, ist es nach meiner Überzeugung wichtig, individuelle Lösungen für jeden Einzelfall zu finden. Ich als Anwalt für Arbeitsrecht bin dabei in jeder Situation Ihr direkter Ansprechpartner!